Sitzung: 08.12.2015 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0412-StR/2015
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.)
unter
Verzicht auf eine zweite Beratung nach § 15 Absatz 3 der Geschäftsordnung des
Stadtrates der Stadt Eisenach (GO) die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
inclusive Anlagen mit folgenden Eckdaten:
A)
1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Stadt
Eisenach
Das Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:
|
1.
NTHH
2015 |
HH 2015 |
mehr/ weniger |
Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
101.404.775 € |
101.404.775 € |
unverändert |
Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
18.878.849 € |
13.321.349 € |
+ 5.557.500 € |
Gesamthaushalt in Einnahme und
Ausgabe |
120.283.624 € |
114.726.124 € |
+ 5.557.500 € |
Die weiteren Festsetzungen der
Haushaltssatzung 2015 bleiben unverändert.
B)
1.
Nachtrag zum Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes
|
1.
Nachtrag
Wirtschafts-plan 2015 |
Wirtschafts- plan 2015 |
mehr/ weniger |
Erfolgsplan im Ertrag |
16.340.400 € |
16.340.400 € |
unverändert |
Erfolgsplan im Aufwand |
16.861.400 € |
16.861.400 € |
unverändert |
Fehlbetrag |
521.000 € |
521.000 € |
unverändert |
Vermögensplan Einnahme und Ausgabe |
2.322.932 |
815.432 € |
+ 1.507.500 € |
Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung 2015 den optimierten Regiebetrieb betreffend bleiben unverändert.
2.)
Den Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018 nach
§ 62 ThürKO.
Abstimmung: |
29 |
Stimmen dafür |
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1 |
Stimme dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |