Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 10, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Einführung der Ortsteilverfassung für das Kernstadtgebiet der Stadt Eisenach zu prüfen.
Folgende Eckpunkte sind dabei zu berücksichtigen:

·        Gliederung der Kernstadt in 5 Ortsteile (Eisenach-Nord, Eisenach-Ost, Eisenach-Süd, Eisenach-West sowie Eisenach-Zentrum) mit Wahl je eines/r Ortsteilbürgermeisters/in sowie 10 Mitgliedern des Ortsteilrates gemäß § 45 Abs. 1 u. 2 ThürKO

·        Ortsteil berät und entscheidet über die Angelegenheiten des Ortsteils gemäß
§ 45 Abs. 5 u. 6 ThürKO, Prüfung weiterer Aufgabenübertragung neben den gesetzlichen Aufgaben gemäß § 45 Abs. 6 ThürKO

·        Einführung der Ortsteilverfassung frühestens zum Zeitpunkt der nächsten, im Gebiet der Stadt Eisenach durchzuführenden Wahl, zur Vermeidung zusätzlicher Kosten

·        Vereinfachtes Wahlverfahren, d.h. keine Wahlversammlungen;
Die Wahl orientiert sich an den Regelungen nach den für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters geltenden Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes.


Abstimmung:

19

Stimmen dafür

 

10

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung