Sitzung: 02.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0414-StR/2015
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt:
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich
der Einführung der Ortsteilverfassung für das Kernstadtgebiet der Stadt
Eisenach zu prüfen.
Folgende Eckpunkte sind dabei zu berücksichtigen:
·
Gliederung der Kernstadt in 5 Ortsteile
(Eisenach-Nord, Eisenach-Ost, Eisenach-Süd, Eisenach-West sowie
Eisenach-Zentrum) mit Wahl je eines/r Ortsteilbürgermeisters/in sowie 10
Mitgliedern des Ortsteilrates gemäß
§ 45 Abs. 1 u. 2 ThürKO
·
Ortsteil berät und entscheidet über die
Angelegenheiten des Ortsteils gemäß
§ 45 Abs. 5 u. 6 ThürKO, Prüfung weiterer Aufgabenübertragung neben den
gesetzlichen Aufgaben gemäß § 45 Abs. 6 ThürKO
·
Einführung der Ortsteilverfassung frühestens
zum Zeitpunkt der nächsten, im Gebiet der Stadt Eisenach durchzuführenden Wahl,
zur Vermeidung zusätzlicher Kosten
·
Vereinfachtes Wahlverfahren, d.h. keine
Wahlversammlungen;
Die Wahl orientiert sich an den Regelungen nach den für die Wahl des
ehrenamtlichen Bürgermeisters geltenden Bestimmungen des Thüringer
Kommunalwahlgesetzes.
Abstimmung: |
6 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |