Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt:

Die Stadt Eisenach verzichtet auf die Erhebung einer Klage gegen die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes Mühlhausen vom 05.01.2016 betreffend den Nachforderungsbescheid des Finanzamtes Mühlhausen vom 21.05.2013 über Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung vom Trinkwasserzweckverband Eisenach-Erbstromtal i. A. (TZE i. A.) auf den Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal (TAVEE) zum 01.01.2010.


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen