Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt” wird gemäß der Abgrenzung der Planzeichnung (Anlage 1 – Teil A) geändert.

2.      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt”, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A (Anlage 1) - und den textlichen Festsetzungen - Teil B (Anlage 1) - sowie die Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 2) werden gebilligt.

3.      Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden; die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes ist vorzunehmen.


Abstimmung:

26

Stimmen dafür

 

2

Stimmen dagegen

 

3

Stimmenthaltungen