Sitzung: 25.01.2016 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 0419-StR/2015
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6
„Bahnhofsvorstadt” wird gemäß der Abgrenzung der Planzeichnung (Anlage 1 – Teil
A) geändert.
2.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6
„Bahnhofsvorstadt”, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A (Anlage 1) - und
den textlichen Festsetzungen - Teil B (Anlage 1) - sowie die Begründung mit dem
Umweltbericht (Anlage 2) werden gebilligt.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden; die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes ist vorzunehmen.
Abstimmung: |
26 |
Stimmen dafür |
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2 |
Stimmen dagegen |
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3 |
Stimmenthaltungen |