Sitzung: 18.02.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0425-JHA/2015
Der Jugendhilfeausschuss der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die “Richtlinien zur
Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und
-erholung in der Stadt Eisenach” in der am 01.01.2007
in Kraft getretenen Fassung werden hinsichtlich der festgeschriebenen
Beträge, folglich der möglichen Höhe der Förderung für das Jahr 2015 ausgesetzt.
2. Die
Verfahrens- und Formregelungen der Richtlinien, insbesondere das
Antragsverfahren(mit Ausnahme der unten stehenden, geänderten Antragsfristen),
die Verwendungsnachweisführung (incl. der Antrags- und Nachweisformulare) und
die Folgen nicht zweckbestimmter Verwendung von Fördermitteln sind entsprechend
weiter anzuwenden. Hinsichtlich der Antragstellungen nach den Richtlinien 1
(Kinder- und Jugenderholung), 2 (Internationale Jugendarbeit), 3
(außerschulische Jugendbildung und Mitarbeiterfortbildung), 5 (investive
Förderung von Einrichtungen und Trägern der Jugendarbeit), 6 (Werterhaltung und
Renovierung von Jugendeinrichtungen), 7 (nichtinvestive Innenausstattungen und
Materialien für die Jugendgruppenarbeit), 10 (Familienerholung) und 11 (Familienbildung)
müssen die Anträge bis spätestens 31.03. des jeweiligen Förderjahres
eingereicht werden.
3. Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung entscheidet ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Dazu legt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist eine Liste der beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vor.
Abstimmung: |
8 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |