Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Stadtrat der Stadt Eisenach bekennt sich zum Erhalt des Landestheaters Eisenach in seiner jetzigen Struktur.

2.      Als Zuschuss zum Betrieb des Landestheaters Eisenach gewährt die Stadt Eisenach einen jährlichen Gesamtzuschuss von 2 Mio. €, unter Vorbehalt einer genehmigungsfähigen Haushaltssatzung.

3.      Die Landeskapelle Eisenach wird aus der Kulturstiftung Meinigen-Eisenach herausgelöst und mit der Thüringen Philharmonie Gotha, zu einem künftigen Orchester Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach, zusammengeführt.

4.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt alle notwendigen Verträge mit den entsprechenden Partnern (Kulturstiftung Meiningen- Eisenach, Thüringen Philharmonie Gotha, Freistaat Thüringen) zu verhandeln und unter Organvorbehalt zu unterzeichnen.

5.      Alle notwendigen Verträge sind schnellst möglich dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

6.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit der Landesregierung eine Verständigung darüber herbeizuführen, dass auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung der Betrieb des Landestheaters Eisenach gesichert ist.

 


Abstimmung:

27

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

5

Stimmenthaltungen