Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt:

Die Stadt Eisenach als Stifter ist damit einverstanden, dass der Stifterin, Städtische Wohnungsgesellschaft mbH, bei Entscheidungen des Stiftungsrates über das von ihr eingebrachte Grundstück im Grundbuch beim Amtsgericht Eisenach, Flur 21, Flurstück 1252/4, ein größeres Mitspracherecht eingeräumt und die Satzung entsprechend geändert wird.

 

Nachstehendes soll dazu als bedeutende Änderung in die Stiftungssatzung aufgenommen werden:

Bei Entscheidungen zu § 8 Abs. 8 des Stiftungsrates ist bei Nr. 8 für die Genehmigung der Belastung des im Grundbuch des Amtsgerichtes Eisenach unter Flur 21, Flurstück 1252/4 genannten Grundstückes gemäß Abs. 12 des gleichen Paragrafen die Zustimmung der anwesenden Stiftungsratsmitglieder, die die SWG Eisenach mbH berufen hat, zwingend notwendig.

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung