Sitzung: 05.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0466-StR/2016
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
empfiehlt:
Die Stadt Eisenach als Stifter ist damit einverstanden, dass der
Stifterin, Städtische Wohnungsgesellschaft mbH, bei Entscheidungen des
Stiftungsrates über das von ihr eingebrachte Grundstück im Grundbuch beim
Amtsgericht Eisenach, Flur 21, Flurstück 1252/4, ein größeres Mitspracherecht
eingeräumt und die Satzung entsprechend geändert wird.
Nachstehendes soll dazu als bedeutende Änderung in die Stiftungssatzung
aufgenommen werden:
Bei Entscheidungen zu § 8 Abs. 8 des Stiftungsrates ist bei Nr. 8 für
die Genehmigung der Belastung des im Grundbuch des Amtsgerichtes Eisenach unter
Flur 21, Flurstück 1252/4 genannten Grundstückes gemäß Abs. 12 des gleichen
Paragrafen die Zustimmung der anwesenden Stiftungsratsmitglieder, die die SWG
Eisenach mbH berufen hat, zwingend notwendig.
Abstimmung: |
6 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |