Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt:

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb) wird angewiesen, dem geänderten Gesellschaftsvertrag in der beigefügten Fassung zuzustimmen.

Der Aufnahme weiterer, redaktioneller Änderungen wird zugestimmt, wenn die Gesellschafterversammlung der evb diese für erforderlich hält.


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen