Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt:

1.      Der vorliegende Gesamtabwägungsvorschlag, bestehend aus der Präambel (Anlage 1), dem Abwägungsvorschlag über die Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 2) und dem Abwägungsvorschlag über die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) wird als Ergebnis der Abwägung beschlossen und geht als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan ein.

2.      Das Ergebnis der Abwägung ist den Beteiligten gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mitzuteilen.

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung