Sitzung: 03.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0506-StR/2016
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt:
1.
Der vorliegende Gesamtabwägungsvorschlag,
bestehend aus der Präambel (Anlage 1), dem Abwägungsvorschlag über die
Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 2) und dem Abwägungsvorschlag über die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) wird als Ergebnis
der Abwägung beschlossen und geht als Abwägungsprotokoll in die
Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan ein.
2.
Das Ergebnis der Abwägung ist den Beteiligten
gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mitzuteilen.
Abstimmung: |
6 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |