Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der gemeinsame Wille zur weiteren Entwicklung der Wartburgregion, bestehend aus den Gebieten der kreisfreien Stadt Eisenach und des Wartburgkreises, der insbesondere in den Beschlüssen des Stadtrates vom 17.11.15 (StR/0276/2015) und des Kreistages vom 04.11.15 (KT 0272/2015) zum Ausdruck gebracht wurde, wird erneut bekräftigt.

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich auf Grundlage der gegenwärtigen Fassung der Thüringer Kommunalordnung beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die förmliche Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur freiwilligen Eingliederung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis zu beantragen.

Die Stadt Eisenach beantragt unter Aufgabe ihrer Kreisfreiheit die Eingliederung in den Wartburgkreis und die entsprechende Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens. Der Landesgesetzgeber möge die Modalitäten der Eingliederung regeln, möglichst im Einvernehmen mit der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis.


Abstimmung:

25

Stimmen dafür

 

3

Stimmen dagegen

 

3

Stimmenthaltungen