Sitzung: 21.08.2009 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: 0084-StR/2009
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
die
Aufhebung der folgenden am 08.05.2009 beschlossenen Sperrvermerke für Maßnahmen
des Konjunkturpaketes II (Beschluss-Nr. 0790/2009):
I.
prioritäre
Maßnahmen Schulen
Nr. 1 Sanierung
der Wartburgschule in Höhe von 197.422 €
Nr. 2 Sanierung der Hörselschule (Restbetrag,
der aus Bereich II. Kitas
zugeführt
wird),
II.
prioritäre
Maßnahmen Kita
Nr. 1
Kita Dreiklang, Anbau Mosewaldstr. in
Höhe von 250.000 €,
III.
prioritäre
Maßnahmen sonstige Infrastruktur
Nr. 2 Sanierung
Brücke Mühlgraben / Bebelstraße in Höhe von 350.000 €.
2. die Änderungen des Maßnahmekataloges vom 08.05.2009
(Anlage 1) wie folgt:
I.
prioritäre Maßnahmen
Schulen
Nr. 1 Sanierung der Wartburgschule Gesamtinvestitionsvolumen neu 2.793.010 €,
Investitionsrahmen
neu 2.793.010
€.
Nr. 2 Sanierung
der Hörselschule wird gestrichen.
Nr. 3 Freie
Waldorfschule wird Nr. 2 Gesamtinvestitionsvolumen
neu 24.675 €,
Investitionsrahmen
unverändert 23.500
€.
II.
Prioritäre
Maßnahmen Kindertagesstätten
Nr. 1 bis 7
Maßnahmen freier Träger Gesamtinvestitionsvolumen
neu 699.825 €,
Investitionsrahmen
unverändert 666.500
€.
Nr. 8, 9, 10
Die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen an den städtischen Kindertagesstätten
Zwergenland Hötzelsroda,
Spatzennest Schlachthofstraße und Kindertraum Schützen-
straße
werden gestrichen.
III. Prioritäre Maßnahmen sonstige Infrastruktur
Nr. 1 Sanierung Brücke Amrastraße Gesamtinvestitionsvolumen neu 348.698 €,
Investitionsrahmen
neu 348.698
€.
Nr. 2 Sanierung
Brücke Mühlgraben / Bebelstraße wird gestrichen.
Nr. 3 und 4 Sanierung der Gothe-Sporthalle und der
Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle werden gestrichen.
Die bisherigen Nr. 5 – 8 werden Nr. 2 bis 5.
Nr. 9
Jugendclub Nordlicht wird Nr. 6 Gesamtinvesititionsvolumen
und
Investitionsrahmen
neu 23.000 €.
Neue Nr. 7 wird die Maßnahme Sanierung des
Wartburgstadions
Gesamtinvestitionsvolumen
und
Investitionsrahmen 650.000
€.
3. den
Maßnahmekatalog der Ersatzmaßnahmen zur Verteilung der Mittel aus dem
Konjunkturpaket II entsprechend der vorgelegten Excel-Übersicht (Anlage 2 a).
4. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, über Änderungsanträge zur Verwendung der
Mittel aus dem Konjunkturpaket II, die betraglich nicht erheblich sind,
eigenständig zu entscheiden und dem Thüringer Landesverwaltungsamt zuzuleiten.
Als nicht erhebliche Veränderungen werden Mehr- und Minderausgaben definiert,
die 1 v. H. des Investitionsrahmens
(5.127.508 €) nicht übersteigen.
Über erhebliche Abweichungen entscheidet der Stadtrat.
Abstimmung: |
30 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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5 |
Stimmenthaltungen |