Der Jugendhilfeausschuss der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die “Richtlinien zur Förderung
von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und -erholung
in der Stadt Eisenach” in der am 01.01.2007 in Kraft
getretenen Fassung werden hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge,
folglich der möglichen Höhe der Förderung für das Jahr 2017 ausgesetzt.
2.
Die Verfahrens- und
Formregelungen der Richtlinien, insbesondere das Antragsverfahren (mit Ausnahme
der unten stehenden, geänderten Antragsfristen), die Verwendungsnachweisführung
(incl. der Antrags- und Nachweisformulare) und die Folgen nicht zweckbestimmter
Verwendung von Fördermitteln sind entsprechend weiter anzuwenden.
Hinsichtlich der
Antragstellungen nach den Richtlinien 1 (Kinder- und Jugend-erholung), 2
(Internationale Jugendarbeit), 3 (außerschulische Jugendbildung und
Mitarbeiterfortbildung), 5 (investive Förderung von Einrichtungen und Trägern
der Jugendarbeit), 6 (Werterhaltung und Renovierung von Jugendeinrichtungen), 7
(nichtinvestive Innenausstattungen und Materialien für die
Jugendgruppenarbeit), 10 (Familienerholung) und 11 (Familienbildung) müssen die
Anträge bis spätestens 31.03. des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.
Über die Förderung
freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung entscheidet ausschließlich
der Jugendhilfeausschuss. Dazu legt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss
nach Ablauf der Antragsfrist eine Liste der beantragten Förderungen zur
Beschlussfassung vor
Beschluss-Nr.: JHA/ 24 /2016
Abstimmung: |
9 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |