Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

zur Finanzierung der gesetzlichen Ansprüche auf Kostenerstattung gem. §§ 89 ff SGB VIII eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0042 (Kostenerstattung an andere Träger) in Höhe von 40.010,00 €, welche der Haushaltsstelle 45570.672000 (Kostenerstattung Heimerziehung) zugeordnet wird.

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über die Minderausgabe in der Haushaltsstelle 45600.770000 (Eingliederungshilfe in einer Einrichtung-Tagesgruppe).

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen