Sitzung: 08.03.2017 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0719-StR/2017
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
die Aufstellung des qualifizierten
Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/Petersberg“ nach § 2
Baugesetzbuch (BauGB) für den in den Anlagen 1 und 2 dargestellten
Geltungsbereich. Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines allgemeinen
Wohngebietes.
2.
Der Geltungsbereich in der Gemarkung Eisenach,
Flur 32, wird begrenzt:
·
im Süden durch
die Grundstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 1950/1; 1952/1; 1954/1 (als
innenliegende Bestandteile des Geltungsbereiches);
- im
Westen durch die „Schützenstraße“ (Flurstücks-Nr. 1956, innenliegend);
- im
Norden durch die Straße „Am Petersberg“ (Flurstück-Nr. 1957) bis
Flurstücksgrenze zwischen Flurstücks-Nr. 1962 und 1960/1, Teile der
Flurstücke Nr. 1960/1, 1960/4, 1960/5, 1959/5, 1959/2, 1959/9, 1959/10,
1958, 1547/5 jeweils bis zu einer Grundstückstiefe von 25 m, parallel zur
nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes Nr. 1957 (Straße „Am
Petersberg“);
- im
Osten durch Flurstücksgrenze zwischen Flurstücks-Nr. 1547/5 mit 1547/4 und
1548 bis 1948/1 (Weg, innenliegend).
3.
Die ortsübliche Bekanntmachung gem. § 2 Absatz 1
des Baugesetzbuches (BauGB) ist vorzunehmen.
4. Die
SR-Beschlüsse Nr. 0087/91 vom 28.02.1991 sowie Nr. 0535/94 vom 28.04.1994 werden aufgehoben.
Abstimmung: |
31 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |