Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport empfiehlt:

1.      die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/Petersberg“ nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Geltungsbereich. Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes.

2.      Der Geltungsbereich in der Gemarkung Eisenach, Flur 32, wird begrenzt:

·         im Süden durch die Grundstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 1950/1; 1952/1; 1954/1 (als innenliegende Bestandteile des Geltungsbereiches);

  • im Westen durch die „Schützenstraße“ (Flurstücks-Nr. 1956, innenliegend);
  • im Norden durch die Straße „Am Petersberg“ (Flurstück-Nr. 1957) bis Flurstücksgrenze zwischen Flurstücks-Nr. 1962 und 1960/1, Teile der Flurstücke Nr. 1960/1, 1960/4, 1960/5, 1959/5, 1959/2, 1959/9, 1959/10, 1958, 1547/5 jeweils bis zu einer Grundstückstiefe von 25 m, parallel zur nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes Nr. 1957 (Straße „Am Petersberg“);
  • im Osten durch Flurstücksgrenze zwischen Flurstücks-Nr. 1547/5 mit 1547/4 und 1548 bis 1948/1 (Weg, innenliegend).

3.      Die ortsübliche Bekanntmachung gem. § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist vorzunehmen.

4.      Die SR-Beschlüsse Nr. 0087/91 vom 28.02.1991 sowie Nr. 0535/94 vom 28.04.1994 werden aufgehoben.

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung