Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    die Einstellung des 1. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“. Der städtebauliche Vertrag wird aufgehoben.

2.    die Aufstellung des 2. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 12.1
„AWE-Stammwerk“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m.  § 1 Abs. 8 BauGB für den unter Pkt. 3 dargestellten Geltungsbereich. Das Planungsziel besteht in der Änderung des gegenwärtig im Baufeld 9 ausgewiesenen Sondergebietes „Möbelhandel“ in ein eingeschränktes Gewerbegebiet.

3.    Der Geltungsbereich (Anlage 1) besteht aus dem Flurstück-Nr. 2678/14 in der Gemarkung Eisenach, Flur 43 und wird begrenzt:

beginnend im Süden durch die Willy-Enders-Straße, westlich durch die Friedrich- Naumann-Straße, nördlich durch die Flurstücksgrenze zum Zuweg/Automobil-museum und zum Flurstück- Nr. 1124/ 5 (Fußweg/ Hörsel) und im Osten durch die Flurstücksgrenze zu Flurstück- Nr. 2678/ 11 (Fußweg/Bernhard-von-Arnswald- Straße.

4.    die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Ergebnis der Einstellung des 1. Bebauungsplan-Änderungsverfahrens.

5.    die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB i. V. m.  § 6 Abs. 6 BauGB.

6.    Die ortsübliche Bekanntmachung gem. § 2 Absatz 1 BauGB  ist vorzunehmen.


Abstimmung:

31

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen