Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 „Palmental“ wird gemäß Anlage 1 geändert.

2.      Dem Vorentwurf (Anlage 2) mit Erläuterungen (Anlage 3) zum Bebauungsplan Nr. 44 „Palmental” wird zugestimmt.

3.      Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Palmental“ ist im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 1 und 2 BauGB soll gleichzeitig erfolgen.


Abstimmung:

30

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung