Sitzung: 09.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0764-StR/2017
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
1.
die Einstellung des 1. Änderungsverfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“. Der städtebauliche Vertrag wird
aufgehoben.
2.
die Aufstellung des 2. Änderungsverfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 12.1
„AWE-Stammwerk“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB für den unter Pkt. 3
dargestellten Geltungsbereich. Das Planungsziel besteht in der Änderung des
gegenwärtig im Baufeld 9 ausgewiesenen Sondergebietes „Möbelhandel“ in ein
eingeschränktes Gewerbegebiet.
3.
Der Geltungsbereich (Anlage 1) besteht aus dem
Flurstück-Nr. 2678/14 in der Gemarkung Eisenach, Flur 43 und wird begrenzt:
beginnend im Süden durch
die Willy-Enders-Straße, westlich durch die Friedrich- Naumann-Straße, nördlich
durch die Flurstücksgrenze zum Zuweg/Automobil-museum und zum Flurstück- Nr.
1124/ 5 (Fußweg/ Hörsel) und im Osten durch die Flurstücksgrenze zu Flurstück-
Nr. 2678/ 11 (Fußweg/Bernhard-von-Arnswald- Straße.
4.
die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes im
Ergebnis der Einstellung des 1. Bebauungsplan-Änderungsverfahrens.
5.
die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB i. V.
m. § 6 Abs. 6 BauGB.
6.
Die ortsübliche Bekanntmachung gem. § 2 Absatz 1
BauGB ist vorzunehmen.
Abstimmung: |
6 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |