Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 12.05.17, AZ: 240-1501-001-17-EA, zur Gewährung einer Bedarfszuweisung nach § 24 ThürFAG i.V.m. VV-Bedarfszuweisung i.V.m. Rundschreiben 33 3/2015 des TMIK vor dem Verwaltungsgericht Meiningen Klage einzureichen.


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen