Sitzung: 20.06.2017 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0818-StR/2017
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Der
Stadtrat der Stadt Eisenach betraut den Regionalverbund Thüringer Wald e.V. und
dessen gemeinnützige Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH für die Dauer von
10 Jahren nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes mit der
Durchführung von Dienstleistungen, welche für die Stadt von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse sind.
2. Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beauftragt den jeweiligen Vertreter in der
Mitgliederversammlung des Regionalverbundes Thüringer Wald e.V. und in der
Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft
Rennsteig mbH
a) auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des
Betrauungsaktes und
b) auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten
Dienstleistungen hinzuwirken.
3. Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes
durch Änderung der Satzung des Regionalverbundes Thüringer Wald e.V. und
Änderung des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen
Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH bis spätestens 31.12.2017 hinzuwirken.
Die Oberbürgermeisterin ist zudem beauftragt, auf die Erteilung einer Weisung
an die jeweilige Geschäftsführung zur Beachtung der sich aus dem Betrauungsakt
ergebenden Verpflichtungen sowie zur Änderung der Satzung hinzuwirken.
4. Die
Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an
den Regionalverbund Thüringer Wald e.V.
zu erlassen und bekannt zu geben.
5. Die
Oberbürgermeisterin trägt dafür Sorge, dass der Betrauungsakt fortlaufend und
rechtzeitig entsprechend den dort festgelegten Voraussetzungen aktualisiert
wird. Sie wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung,
insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Veränderungen, die keine
Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des
europäischen oder nationalen Rechts vorzunehmen.
6. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Landkreise Ilm-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Wartburgkreis, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Gotha, Landkreis Sonneberg, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Schmalkalden-Meiningen sowie die Städte und Gemeinden Stadt Suhl, Stadt Gräfenthal, Stadt Hildburghausen, Stadt Ilmenau, Stadt Oberhof, Stadt Ruhla, Stadt Schmalkalden, Stadt Steinbach-Hallenberg, Stadt Tambach-Dietharz, Stadt Zella-Mehlis, Stadt Brotterode-Trusetal, Gemeinde Bad Tabarz, Fröbelstadt Oberweißbach, Stadt Steinach, Stadt Neuhaus am Rennweg, Gemeinde Crawinkel, Gemeinde Floh-Seligenthal, Gemeinde Frauenwald, Gemeinde Gehlberg, Gemeinde Lichte, Gemeinde Masserberg, Gemeinde Oberschönau, Gemeinde Schmiedefeld, Gemeinde Stützerbach, Gemeinde Neustadt a.R., Gemeinde Blankenstein, Gemeinde Schleusegrund und Gemeinde Frankenblick gleichlautende Beschlüsse fassen.
Abstimmung: |
28 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |