Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Ausprägung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) als eigentumsführende Gesellschaft für das angestrebte Betreibermodell.

2.      Abwicklung des weiteren Fördermittel-Abrufprozesses durch die SEG und unverzügliche Benachrichtigung der Fördermittelgeber (BMVI, TMWWDG) über das Zielmodell der Betreibergesellschaft SEG.

3.      Ergänzung des § 3 Abs. 1 („Gegenstand des Unternehmens“) des Gesellschaftsvertrages der SEG um folgenden Passus: „Ausbau und Betreibung eines Breitbandnetzes im Gebiet der Stadt Eisenach“.

4.      Weisung an die städtische Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der SEG, die Oberbürgermeisterin, die unter den Ziffern 1 bis 3 dieser Vorlage formulierten Beschlüsse sowie die nachfolgend genannte Inhalte in der Gesellschafterversammlung umzusetzen:

-       alle erforderlichen Anpassungen des Gesellschaftsvertrages der SEG vorzu-bereiten, notariell beurkunden und im Handelsregister eintragen zu lassen.

-       eine Dienstleistungsvereinbarung mit Ressourcenbedarf und Verrechnungs-systematik zu erarbeiten, die die operative Dienstleistungserbringung durch die evb GmbH (technische Überwachung der Glasfaserstrecken, Ausbauplanung, Monitoring der pachtrelevanten Nutzungsgrößen sowie Planauskunft) regelt und hierfür die erforderliche Zustimmung der Gesellschafter der SEG und evb GmbH einzuholen.

-       zu prüfen, ob das durch das Förderprogramm ermöglichte Hochgeschwindig-keitsnetz nach Ablauf der Zweckbindung der Fördermittel auf die evb GmbH übertragen werden kann.


Abstimmung:

27

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung