Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 14, Enthaltungen: 9

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Änderung/Ergänzung des § 5 (Öffentliche Sitzung) seiner Geschäftsordnung wir folgt:

Absatz 1: unverändert

Absatz 2: unverändert

Absatz 3 wird wie folgt geändert: Die Berichterstattung über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und andere Medien ist uneingeschränkt gestattet. Dies schließt das Recht auf dazu notwendige Ton- und Bildaufzeichnungen inklusive Live- und zeitversetzte Übertragungen ein.

Absatz 4 ist neu aufzunehmen: Die Bildaufzeichnungen dürfen keinen störenden Einfluss auf die Mitglieder des Stadtrates bei Wortergreifungen und auf den Sitzungsverlauf ausüben. Der Sitzungsleiter kann bei Störungen durch die Bildaufzeichnungen die Fortsetzung der Bildaufzeichnungen für die jeweilige Sitzung zeitweilig oder völlig untersagen.

Absatz 5 ist neu aufzunehmen: Zu Beginn der öffentlichen Sitzung informiert der Vorsitzende des Stadtrates über Art und Umfang der Aufzeichnung der Sitzung sowie deren Abrufbarkeit im Internet. Die Persönlichkeitsrechte der Stadtratsmitglieder, des Oberbürgermeisters, der hauptamtlichen Beigeordneten und der sonstigen nach Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung in der jeweils geltenden Fassung zu ladenden Personen bleiben davon unberührt. Sie können der Bild- und Tonaufzeichnung ihrer Redebeiträge widersprechen. Dies gilt nicht für die digitalen Tonaufzeichnungen, die zum Zweck der Protokollerstellung angefertigt werden.


Abstimmung:

3

Stimmen dafür

 

14

Stimmen dagegen

 

9

Stimmenthaltungen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.