Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Änderung der Gemeinde-grenzen zwischen der Stadt Eisenach, der Gemeinde Wutha- Farnroda und der Gemeinde Hörselberg-Hainich im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Wutha gemäß dem Flurbereinigungsplan.


Abstimmung:

32

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen