Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      den Vorentwurf zum Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt”, bestehend aus dem Planentwurf und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht zu billigen;

2.      die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB;

3.      die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Vorentwurfes.

 


Abstimmung:

31

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung