Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.             Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 und den Wirt-schaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2010 mit folgenden Eckdaten:   

A) Haushaltssatzung 2010 der Stadt Eisenach      

Das Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:

 

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben       85.482.206 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben         14.930.634 €
Gesamthaushalt in Einnahmen und Ausgaben            100.412.840 €            
Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden mit der Haushaltssatzung 2010 nicht festgesetzt.       
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 15.000.000 € festgesetzt.  
Gemäß dem Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung, der am 12.02.2010 in den Stadtrat eingebracht wurde, sollen die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt neu festgesetzt werden: 
Grundsteuer A               250 v. H.          (bisher 215 v. H.)       
Grundsteuer B               390 v. H.          (bisher 370 v. H.)       
Gewerbesteuer              390 v. H.          (unverändert)

Der dem Haushalt als Anlage beigefügte Stellenplan (unter Berücksichtigung Austauschblätter) wird beschlossen.

B) Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes         
Das Volumen des Wirtschaftsplanes 2010 wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan im Ertrag                                                    14.972.700 €  
Erfolgsplan im Aufwand                                                15.669.700 €  
Fehlbetrag Erfolgsplan                                                   697.000 €  
Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe                    1.881.832 €  

Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.    
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

2.             Die in der Anlage 1 aufgeführten Änderungen zum Entwurf des Haushaltes 2010 als Bestandteil des Haushaltsbeschlusses.

3.             Den Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 nach § 62 ThüKO.

4.             Die im Wirtschaftsplanentwurf 2010 des Regiebetriebes im Vermögensplan eingestellten Mittel   
               Heinrichstraße 11 Ausbau Standort           135.000 € und           
               Heinrichstraße 11 Bau einer Halle             400.000 €       
werden bis zur Entscheidung zum Umzug des Bauhofes gesperrt. Die Freigabe obliegt dem Stadtrat.

5.             Die im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 61000.65500 – Stadtplanung/Flächennutzungs- und Bebauungspläne eingestellten Haushaltsmittel werden in Höhe von 27.000 € gesperrt. Über die geplante Verwendung der Mittel für den B 10.1 Alte Polizei ist im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss zu beraten. Auf Empfehlung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses kann der Haupt- und Finanzausschuss die Freigabe veranlassen.

 

 


Abstimmung:

20

Stimmen dafür

 

10

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung