Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

entgegen des Stadtratsbeschlusses zur 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 02.12.2014 die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten der Besetzung von zwei Stellen zur Inanspruchnahme der „Förderrichtlinie zur modellhaften Erprobung nach Art. 25 Abs. 3 Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Dauer des Förderzeitraumes. Die Besetzung der Stellen steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Finanzierung durch den Fördermittelgeber.

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen