Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      Die im Stadtrat der Stadt Eisenach vertretenen Parteien und Gruppierungen einigen sich durch die namentliche Festlegung von Straßen und Plätze auf Bereiche der Stadt Eisenach und der Ortsteile, innerhalb deren eine Plakatierung ausschließlich auf Sammelplakataufstellern (Anschlagtafeln o.ä) erfolgt. Ebenfalls sind die konkreten Standorte der Aufsteller und die maximale Größe eines Wahlplakates mit dem Stadtrat abzustimmen und durch diesen zu beschließen. Eine Einigung soll bis Ende des Jahres 2017 erreicht sein und erhält unmittelbar darauf Satzungskraft.

2.      Mit Ablauf der Frist gemäß ThürKWG - § 17 (1) – derzeit 44 Tage bis zum Wahlvorgang –, sobald also die Anzahl der zur Wahl antretenden Parteien und Gruppierungen bekannt ist, ergibt sich daraus unter Beachtung der insgesamt zur Verfügung gestellten Fläche und der maximalen Größe eines Wahlplakates die Anzahl der für den Bereich gemäß (1) zugelassenen Wahlplakate, die zu gleichen Teilen auf die zur Wahl antretenden Parteien und Gruppierungen aufzuteilen ist.

 


Abstimmung:

1

Stimme dafür

 

2

Stimmen dagegen

 

4

Stimmenthaltungen

 

Damit wird dem Stadtrat der Antrag nicht zur Beschlussfassung empfohlen.