Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport empfiehlt:

1.    Für den Bereich einer bislang landwirtschaftlich, als Intensivgrünland, genutzten Fläche, östlich der Straße „Unter dem Pflinzhöck“ im Ortsteil Stockhausen, wie im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellt ist, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

·         Gemarkung Stockhausen Flur: 5

·         Teilbereiche der Flurstücke Nr. 318/29, 319, 320, 321, 373, 458 sowie

·         die gesamten Flurstücke Nr. 461/2, 322/1, 446/1 und 323/4

2.       Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 48 „Erweiterung Pflinzhöck“ Stockhausen.

3.       Die Durchführung des Verfahrens erfolgt entsprechend § 13b BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen. Die Erstellung eines Umweltberichts ist daher nicht erforderlich.

4.       Die Aufstellung ist gem. § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen