Sitzung: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0932-StR/2017
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt:
1. Für den
Bereich einer bislang landwirtschaftlich, als Intensivgrünland, genutzten
Fläche, östlich der Straße „Unter dem Pflinzhöck“ im Ortsteil Stockhausen, wie
im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellt ist, wird gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans
gefasst.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
·
Gemarkung Stockhausen Flur: 5
·
Teilbereiche der Flurstücke
Nr. 318/29, 319, 320, 321, 373, 458 sowie
·
die gesamten Flurstücke Nr. 461/2, 322/1, 446/1 und
323/4
2.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 48
„Erweiterung Pflinzhöck“ Stockhausen.
3.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt
entsprechend § 13b BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter
Einbeziehung von Außenbereichsflächen. Die Erstellung eines Umweltberichts ist
daher nicht erforderlich.
4.
Die Aufstellung ist gem. § 2 Abs.1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |