Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Die städtischen Vertreter in der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV) werden angewiesen, dem Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen (Abfallsatzung) zuzustimmen.


Abstimmung:

4

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen