Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 33, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der § 16 a “Ausländerbeauftragter” erhält folgende neue Fassung:

§ 16 a “Ausländerrückführungsbeauftragter”

Absatz 1 erhält folgenden Satz 4:

Der Rechenschaftsbericht des Ausländerrückführungsbeauftragten soll besonders darüber detaillierten Aufschluss geben, inwieweit hier lebende Ausländer Angebote der Stadt wahrnehmen und eigeninitiiert an der Verbesserung des Zusammenlebens zwischen Deutschen und Ausländern mitwirken. Bestandteil des Rechenschaftsberichts muss eine statistische Auswertung der Sprechstunde des Ausländerrückführungs-beauftragten sein.

Nach Satz 2 in Abs. 2 wird folgendes eingefügt:

Der Ausländerrückführungsbeauftragte fördert den Erhalt von Kultur, Sprache und Identität der in Eisenach lebenden Ausländer mit dem Ziel, den ausländischen Menschen eine Rückkehr in ihre Heimatländer zu erleichtern. Der Ausländerrückführungs-beauftragte ist dafür zuständig, hier lebende Ausländer zur Rückkehr in ihre Heimatländer zu animieren.

Im gesamten § 16 a wird der Ausländerbeauftragte dann Ausländerrück-führungsbeauftragter heißen.

 


Abstimmung:

  2

Stimmen dafür

 

33

Stimmen dagegen

 

  0

Stimmenthaltungen

 

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.