Sitzung: 21.08.2009 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 33, Enthaltungen: 0
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der § 16 a
“Ausländerbeauftragter” erhält folgende neue Fassung:
§ 16 a
“Ausländerrückführungsbeauftragter”
Absatz 1 erhält folgenden Satz
4:
Der Rechenschaftsbericht des
Ausländerrückführungsbeauftragten soll besonders darüber detaillierten
Aufschluss geben, inwieweit hier lebende Ausländer Angebote der Stadt wahrnehmen
und eigeninitiiert an der Verbesserung des Zusammenlebens zwischen Deutschen
und Ausländern mitwirken. Bestandteil des Rechenschaftsberichts muss eine
statistische Auswertung der Sprechstunde des Ausländerrückführungs-beauftragten
sein.
Nach Satz 2 in Abs. 2 wird
folgendes eingefügt:
Der
Ausländerrückführungsbeauftragte fördert den Erhalt von Kultur, Sprache und
Identität der in Eisenach lebenden Ausländer mit dem Ziel, den ausländischen
Menschen eine Rückkehr in ihre Heimatländer zu erleichtern. Der Ausländerrückführungs-beauftragte
ist dafür zuständig, hier lebende Ausländer zur Rückkehr in ihre Heimatländer
zu animieren.
Im gesamten § 16 a wird der
Ausländerbeauftragte dann Ausländerrück-führungsbeauftragter heißen.
Abstimmung: |
2 |
Stimmen dafür |
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33 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |
Damit ist der Antrag abgelehnt.