Sitzung: 26.06.2018 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 20, Enthaltungen: 4
Vorlage: 1096-AT/2018
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der Eisenacher Stadtrat bekräftigt ausdrücklich
die in §4 Abs. 2 der Allgemeinen Gebührensatzung für die Benutzung von
Sportstätten der Stadt Eisenach gewährte Gebührenfreiheit für nach dem
Thüringer Sportfördergesetz anerkannte Eisenacher Sportorganisationen.
2.
Zwingende Grundlage vor jeglicher Erhebung von
Kostenbeiträgen und Nutzungsgebühren gegenüber diesen anerkannten
Sportorganisationen durch die Stadtverwaltung bzw. städtische
Beteiligungsgesellschaften bleibt eine Änderung
der entsprechenden Regelungen in der Sportstättengebührensatzung durch
den Eisenacher Stadtrat.
Abstimmung: |
6 |
Stimmen dafür |
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20 |
Stimmen dagegen |
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4 |
Stimmenthaltungen |
Damit ist der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion abgelehnt.