Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 20, Enthaltungen: 4

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Eisenacher Stadtrat bekräftigt ausdrücklich die in §4 Abs. 2 der Allgemeinen Gebührensatzung für die Benutzung von Sportstätten der Stadt Eisenach gewährte Gebührenfreiheit für nach dem Thüringer Sportfördergesetz anerkannte Eisenacher Sportorganisationen.

2.      Zwingende Grundlage vor jeglicher Erhebung von Kostenbeiträgen und Nutzungsgebühren gegenüber diesen anerkannten Sportorganisationen durch die Stadtverwaltung bzw. städtische Beteiligungsgesellschaften bleibt eine Änderung  der entsprechenden Regelungen in der Sportstättengebührensatzung durch den Eisenacher Stadtrat.

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

20

Stimmen dagegen

 

4

Stimmenthaltungen

 

Damit ist der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion abgelehnt.