Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      die Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.1 „Palmental Ost“ mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);

2.      die Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“ mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen