Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Der Stadtrat nimmt die Klarstellungssatzung der Stadt Eisenach „Landschaftskorridor Prellerstraße” mit den in der Anlage 02 zur Satzung dargestellten Klarstellungsgrenzen zur Kenntnis und verweist sie gemäß § 15 (2) GO zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport sowie an den Haupt- und Finanzausschuss. Die Beschlussfassung soll in der nächsten Stadtratssitzung erfolgen.

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen