Sitzung: 19.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1096-AT/2018
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt:
1.
Der Eisenacher Stadtrat bekräftigt ausdrücklich
die in §4 Abs. 2 der Allgemeinen Gebührensatzung für die Benutzung von
Sportstätten der Stadt Eisenach gewährte Gebührenfreiheit für nach dem
Thüringer Sportfördergesetz anerkannte Eisenacher Sportorganisationen.
2.
Zwingende Grundlage vor jeglicher Erhebung von
Kostenbeiträgen und Nutzungsgebühren gegenüber diesen anerkannten
Sportorganisationen durch die Stadtverwaltung bzw. städtische
Beteiligungsgesellschaften bleibt eine Änderung
der entsprechenden Regelungen in der Sportstättengebührensatzung durch
den Eisenacher Stadtrat.
Abstimmung: |
1 |
Stimme dafür |
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6 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |
Damit wird dem Stadtrat der Antrag nicht zur Beschlussfassung empfohlen.