Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      Der Eisenacher Stadtrat bekräftigt ausdrücklich die in §4 Abs. 2 der Allgemeinen Gebührensatzung für die Benutzung von Sportstätten der Stadt Eisenach gewährte Gebührenfreiheit für nach dem Thüringer Sportfördergesetz anerkannte Eisenacher Sportorganisationen.

2.      Zwingende Grundlage vor jeglicher Erhebung von Kostenbeiträgen und Nutzungsgebühren gegenüber diesen anerkannten Sportorganisationen durch die Stadtverwaltung bzw. städtische Beteiligungsgesellschaften bleibt eine Änderung  der entsprechenden Regelungen in der Sportstättengebührensatzung durch den Eisenacher Stadtrat.

 


Abstimmung:

1

Stimme dafür

 

6

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

Damit wird dem Stadtrat der Antrag nicht zur Beschlussfassung empfohlen.