Sitzung: 23.08.2018 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1133-StR/2018
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der in der Anlage beigefügte
„Zukunftsvertrag“ wird als gegenwärtiger Verhandlungsstand zwischen der
kreisfreien Stadt Eisenach und dem Landkreis Wartburgkreis zur Kenntnis
genommen.
2. Der
Stadtrat nimmt gleichfalls zur Kenntnis, dass der gegenwärtige
Verhandlungsstand zum „Zukunftsvertrag“ unter Ziff. 1. allein nicht geeignet
ist, die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, wie es
der Stadtratsbeschluss zum Haushaltssicherungskonzept vom 26.09.12 impliziert.
3. Der
„Zukunftsvertrag“ wird zur Beratung in alle Ausschüsse des Stadtrates
verwiesen.
4. Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den „Zukunftsvertrag“ mit den
Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Eisenach zu beraten.
5. Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, schnellst möglich mit dem Land
Verhandlungen darüber zu führen, mit welchen geeigneten Maßnahmen die
Wiederherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit erreicht und nachhaltig
gesichert werden kann. Sofern infolge dieser Verhandlungen erkennbar ist, dass
die Wiederherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit
dem „Zukunftsvertrag“ möglich ist, unterrichtet die Oberbürgermeisterin den
Stadtrat und bereitet eine Beschlussvorlage zur abschließenden Entscheidung
über den „Zukunftsvertrag“ vor.
6. Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Haupt- und Finanzausschuss über den
Fortgang der Verhandlungen gemäß Ziff. 5 dieses Beschlusses in jeder Sitzung zu
unterrichten. Die Unterrichtung soll ständiger Tagesordnungspunkt der
Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses bis zur Erledigung der Sache sein.
Abstimmung: |
26 |
Stimmen dafür |
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2 |
Stimmen dagegen |
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2 |
Stimmenthaltungen |