Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Der in der Anlage beigefügte „Zukunftsvertrag“ wird als gegenwärtiger Verhandlungsstand zwischen der kreisfreien Stadt Eisenach und dem Landkreis Wartburgkreis zur Kenntnis genommen.

2.       Der Stadtrat nimmt gleichfalls zur Kenntnis, dass der gegenwärtige Verhandlungsstand zum „Zukunftsvertrag“ unter Ziff. 1. allein nicht geeignet ist, die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, wie es der Stadtratsbeschluss zum Haushaltssicherungskonzept vom 26.09.12 impliziert.

3.       Der „Zukunftsvertrag“ wird zur Beratung in alle Ausschüsse des Stadtrates verwiesen.

4.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den „Zukunftsvertrag“ mit den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Eisenach zu beraten.

5.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, schnellst möglich mit dem Land Verhandlungen darüber zu führen, mit welchen geeigneten Maßnahmen die Wiederherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit erreicht und nachhaltig gesichert werden kann. Sofern infolge dieser Verhandlungen erkennbar ist, dass die Wiederherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit dem „Zukunftsvertrag“ möglich ist, unterrichtet die Oberbürgermeisterin den Stadtrat und bereitet eine Beschlussvorlage zur abschließenden Entscheidung über den „Zukunftsvertrag“ vor.

6.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Haupt- und Finanzausschuss über den Fortgang der Verhandlungen gemäß Ziff. 5 dieses Beschlusses in jeder Sitzung zu unterrichten. Die Unterrichtung soll ständiger Tagesordnungspunkt der Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses bis zur Erledigung der Sache sein.

 


Abstimmung:

26

Stimmen dafür

 

2

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen