Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 11 entsprechend Anlage 1 (neuer Geltungsbereich mit Darstellung der Reduzierung) zu ändern.

2.       Die ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereiches ist gemäß    § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vorzunehmen.


Abstimmung:

30

Stimmen dafür

 

1

Stimme dagegen

 

1

Stimmenthaltung