Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
In der
Geschäftsordnung des Stadtrates werden in §16 (4) folgende zwei Ergänzungen
eingefügt:
1. In der
fünftletzten Zeile soll ergänzt werden:
„… dass jede Fraktion
und jedes fraktionslose Stadtratsmitglied die Gelegenheit hatte …“
Abstimmung: |
30 |
Stimmen dafür |
|
0 |
Stimmen dagegen |
|
1 |
Stimmenthaltungen |
2. Am Ende des
Absatzes soll eingefügt werden:
„Das gleiche gilt für Anträge auf Vertagung und Absetzung eines Tagesordnungspunktes sowie Anträge auf Verweisung und Zurückweisung von Beschlussvorlagen und Anträgen in Ausschüsse.“
Abstimmung: |
1 |
Stimmen dafür |
|
23 |
Stimmen dagegen |
|
6 |
Stimmenthaltungen |
Damit ist der Punkt 2 des Antrages abgelehnt.