Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 11 entsprechend Anlage 1 (neuer Geltungsbereich mit Darstellung der Reduzierung) zu ändern.

2.       Die ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereiches ist gemäß     § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vorzunehmen.


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen