Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach übernimmt nach Fertigstellung die geplanten gemeinschaftlichen Anlagen in den Flurbereinigungsverfahren Eisenach- Nord (3-2-0312), Hötzelsroda (3-2-0311) und Großenlupnitz (3-2-0310) in  ihr Eigentum, die Unterhaltungs- und Verkehrs-sicherungspflicht sowie die Pflege.


Abstimmung:

31

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung