Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Der Stadtrat wird dem „Zukunftsvertrag“ zur Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis unter dem Vorbehalt möglicher Änderungsbedarfe resultierend aus den Ausschussberatungen und den Beratungen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern und unter der Bedingung eines Bestätigungsbeschlusses nach Beratung und Beschlussfassung über die Vorbehalte zustimmen. Der Landesgesetzgeber wird gebeten, auf Grundlage der aktuellen Fassung des Zukunftsvertrages einen Gesetzentwurf zur freiwilligen Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis zu erarbeiten und in den Thüringer Landtag einzubringen.

2.       Eine Zustimmung des Stadtrates zum Gesetzentwurf erfolgt nur, sofern

  • die zugesagte Zielstellung der Aufwertung der Stadt Eisenach zum Oberzentrum in Westthüringen (in der Begründung des Gesetzentwurfes);
  • die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach durch die Einführung einer Monitoring-Klausel zum Jahresbeginn 2020 mit der dauerhaften Gewährleistung einer freien Spitze im städtischen Verwaltungshaushalt von mindestens 1,5 Millionen Euro je Haushalt bei Erhalt der aktuellen kulturellen und Bildungsinfrastruktur;
  • die Einrichtung eines Umsetzungsbeirats mit Jahresbeginn 2020 bis einschließlich 2030 zur Überprüfung und Evaluierung der finanziellen Effekte der freiwilligen Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis;
  • die Einführung einer „gesplitteten“ Kreisumlage, wonach dauerhaft ausgeschlossen ist, dass die Stadt Eisenach bei der zukünftigen Berechnung und Erhebung der Kreisumlage für die in den §§ 2 und 3 des aktuellen Zukunftsvertrages aufgelisteten Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises durch den Wartburgkreis finanziell herangezogen wird;
  • die Festlegung der Landesregierung im Landesentwicklungsbericht (LEB) 2018, „Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 als Ober- oder Mittelzentren ausgewiesen sind, […] durch Eingliederung von Umlandgemeinden gestärkt werden“ (in der Begründung des Gesetzentwurfes);
  • eine Regelung zur Festlegung des Landesverwaltungsamtes als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde für die zukünftige Große Kreisstadt Eisenach

sich im Gesetzentwurf wiederfinden. Der Umsetzungsbeirat soll ab 2020 einen jährlichen Evaluationsbericht zur Umsetzung des Fusionsprozesses vorlegen.

3.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat laufend über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu berichten und spätestens für die Stadtratssitzung am 04.12.2018 den Entwurf einer Stellungnahme der Stadt Eisenach zum Gesetzentwurf des Landesgesetzgebers vorzulegen und durch den Stadtrat diese sowie den Zukunftsvertrag beschließen zu lassen. Zuvor sind die Ausschussberatungen und Bürgerversammlung(en) zur Beratung des aktuellen Zukunftsvertrages durchzuführen.

4.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, auf Grundlage der Ausschussberatungen und Bürgerberatungen unverzüglich mit dem Wartburgkreis in Nachverhandlungen über den Zukunftsvertrag zu treten. Die Oberbürgermeisterin wird ferner beauftragt, unverzüglich mit dem Wartburgkreis in Verhandlungen über den Abschluss von Zweckvereinbarungen einzutreten, um das Tourismus-Marketing und die Wirtschaftsförderung in der Wartburgregion zukünftig durch die EWT und das GIS erledigen zu lassen, um so zusätzliche Effizienzpotenziale in der Region zu heben. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist monatlich über den Fortgang der Verhandlungen zu berichten.

 


Abstimmung:

30

Stimmen dafür

 

2

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung

 

 

Pause:  18:55 Uhr – 19:10 Uhr