Sitzung: 25.09.2018 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1157-StR/2018
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der Stadtrat wird dem „Zukunftsvertrag“ zur
Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis unter dem Vorbehalt möglicher
Änderungsbedarfe resultierend aus den Ausschussberatungen und den Beratungen
mit den Einwohnerinnen und Einwohnern und unter der Bedingung eines
Bestätigungsbeschlusses nach Beratung und Beschlussfassung über die Vorbehalte
zustimmen. Der Landesgesetzgeber wird gebeten, auf Grundlage der aktuellen
Fassung des Zukunftsvertrages einen Gesetzentwurf zur freiwilligen Fusion der
Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis zu erarbeiten und in den Thüringer Landtag
einzubringen.
2.
Eine Zustimmung des Stadtrates zum
Gesetzentwurf erfolgt nur, sofern
- die zugesagte Zielstellung der Aufwertung der Stadt Eisenach zum
Oberzentrum in Westthüringen (in der Begründung des Gesetzentwurfes);
- die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach
durch die Einführung einer Monitoring-Klausel zum Jahresbeginn 2020 mit
der dauerhaften Gewährleistung einer freien Spitze im städtischen
Verwaltungshaushalt von mindestens 1,5 Millionen Euro je Haushalt bei
Erhalt der aktuellen kulturellen und Bildungsinfrastruktur;
- die Einrichtung eines Umsetzungsbeirats mit Jahresbeginn 2020 bis
einschließlich 2030 zur Überprüfung und Evaluierung der finanziellen
Effekte der freiwilligen Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis;
- die Einführung einer „gesplitteten“ Kreisumlage, wonach dauerhaft
ausgeschlossen ist, dass die Stadt Eisenach bei der zukünftigen Berechnung
und Erhebung der Kreisumlage für die in den §§ 2 und 3 des aktuellen
Zukunftsvertrages aufgelisteten Aufgaben des eigenen und übertragenen
Wirkungskreises durch den Wartburgkreis finanziell herangezogen wird;
- die Festlegung der Landesregierung im Landesentwicklungsbericht
(LEB) 2018, „Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025
als Ober- oder Mittelzentren ausgewiesen sind, […] durch Eingliederung von
Umlandgemeinden gestärkt werden“ (in der Begründung des Gesetzentwurfes);
- eine Regelung zur Festlegung des Landesverwaltungsamtes als
zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde für die zukünftige Große Kreisstadt
Eisenach
sich
im Gesetzentwurf wiederfinden. Der Umsetzungsbeirat soll ab 2020 einen
jährlichen Evaluationsbericht zur Umsetzung des Fusionsprozesses vorlegen.
3.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem
Stadtrat laufend über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu berichten und
spätestens für die Stadtratssitzung am 04.12.2018 den Entwurf einer
Stellungnahme der Stadt Eisenach zum Gesetzentwurf des Landesgesetzgebers
vorzulegen und durch den Stadtrat diese sowie den Zukunftsvertrag beschließen
zu lassen. Zuvor sind die Ausschussberatungen und Bürgerversammlung(en) zur
Beratung des aktuellen Zukunftsvertrages durchzuführen.
4.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, auf
Grundlage der Ausschussberatungen und Bürgerberatungen unverzüglich mit dem
Wartburgkreis in Nachverhandlungen über den Zukunftsvertrag zu treten. Die
Oberbürgermeisterin wird ferner beauftragt, unverzüglich mit dem Wartburgkreis
in Verhandlungen über den Abschluss von Zweckvereinbarungen einzutreten, um das
Tourismus-Marketing und die Wirtschaftsförderung in der Wartburgregion
zukünftig durch die EWT und das GIS erledigen zu lassen, um so zusätzliche
Effizienzpotenziale in der Region zu heben. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist
monatlich über den Fortgang der Verhandlungen zu berichten.
Abstimmung: |
30 |
Stimmen dafür |
|
2 |
Stimmen dagegen |
|
1 |
Stimmenthaltung |
Pause: 18:55 Uhr – 19:10 Uhr