Sitzung: 18.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung geänderter Text
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1157-StR/2018
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
1.
Der Stadtrat wird dem „Zukunftsvertrag“ zur
Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis unter dem Vorbehalt möglicher
Änderungsbedarfe resultierend aus den Ausschussberatungen und den Beratungen
mit den Einwohnerinnen und Einwohnern und unter der Bedingung eines
Bestätigungsbeschlusses nach Beratung und Beschlussfassung über die Vorbehalte
zustimmen. Die Oberbürgermeisterin wird ausdrücklich nicht ermächtigt den
Zukunftsvertrag in der derzeitigen Fassung zu unterzeichnen. Der
Landesgesetzgeber wird gebeten, auf Grundlage der aktuellen Fassung des
Zukunftsvertrages einen Gesetzentwurf zur freiwilligen Fusion der Stadt
Eisenach mit dem Wartburgkreis zu erarbeiten und in den Thüringer Landtag
einzubringen.
2.
Eine Zustimmung des Stadtrates zum
Gesetzentwurf erfolgt nur, sofern
- die zugesagte Zielstellung
der Aufwertung der Stadt Eisenach zum Oberzentrum in Westthüringen;
- die dauernde finanzielle
Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach durch die Einführung einer
Monitoring-Klausel zum Jahresbeginn 2020 mit der dauerhaften
Gewährleistung einer freien Spitze im städtischen Verwaltungshaushalt von
mindestens 1,5 Millionen Euro je Haushalt bei Erhalt der aktuellen
kulturellen und Bildungsinfrastruktur;
- die Einrichtung eines
Umsetzungsbeirats mit Jahresbeginn 2020 bis einschließlich 2030 zur
Überprüfung und Evaluierung der finanziellen Effekte der freiwilligen
Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis;
- die Einführung einer
„gesplitteten“ Kreisumlage, wonach dauerhaft ausgeschlossen ist, dass die
Stadt Eisenach bei der zukünftigen Berechnung und Erhebung der Kreisumlage
für die in den §§ 2 und 3 des aktuellen Zukunftsvertrages aufgelisteten
Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises durch den
Wartburgkreis finanziell herangezogen wird;
- die Festlegung der
Landesregierung im Landesentwicklungsbericht (LEB) 2018, „Gemeinden, die
im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 als Ober- oder Mittelzentren
ausgewiesen sind, […] durch Eingliederung von Umlandgemeinden gestärkt
werden“;
- eine Regelung zur
Festlegung des Landesverwaltungsamtes als zuständiger
Kommunalaufsichtsbehörde für die zukünftige Große Kreisstadt Eisenach
sich
verbindlich im Gesetzentwurf wiederfinden. Der Umsetzungsbeirat soll ab
2020 einen jährlichen Evaluationsbericht zur Umsetzung des Fusionsprozesses
vorlegen.
3.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem
Stadtrat laufend über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu berichten und
spätestens für die Stadtratssitzung am 6.11.18 den Entwurf einer
Stellungnahme der Stadt Eisenach zum Gesetzentwurf des Landesgesetzgebers
vorzulegen und durch den Stadtrat diese sowie den Zukunftsvertrag beschließen
zu lassen. Zuvor sind die Ausschussberatungen und Bürgerversammlung(en) zur
Beratung des aktuellen Zukunftsvertrages durchzuführen.
4. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, auf Grundlage der Ausschussberatungen und Bürgerberatungen unverzüglich mit dem Wartburgkreis in Nachverhandlungen über den Zukunftsvertrag zu treten. Die Oberbürgermeisterin wird ferner beauftragt, unverzüglich mit dem Wartburgkreis in Verhandlungen über den Abschluss von Zweckvereinbarungen einzutreten, um das Tourismus-Marketing und die Wirtschaftsförderung in der Wartburgregion zukünftig durch die EWT und das GIS erledigen zu lassen, um so zusätzliche Effizienzpotenziale in der Region zu heben. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist monatlich über den Fortgang der Verhandlungen zu berichten.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |