Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, folgende Punkte des Zukunftsvertrages mit dem Wartburgkreis nachzuverhandeln:

a.       Empfehlung des Jugendhilfeausschusses:

aa.  Erhalt der bestehenden und bedarfsgerechten Jugendhilfestrukturen in der Stadt Eisenach, dies betrifft insbesondere die sehr gute Zusammenarbeit mit den in Eisenach tätigen freien Trägern der Jugendhilfe auf der Basis von entsprechenden Verträgen (Erhalt der Trägervielfalt)

bb. Weiterführung der derzeit bestehenden schulbezogenen Jugendsozialarbeit  in 4 Grundschulen, 3 Regelschulen, der Gemeinschaftsschule, dem Förderzentrum und der Berufsschule mit insgesamt 7,75 VbE

cc.   Fortsetzung der Förderung der Jugendverbandsarbeit gem. § 17 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) – hier: insbesondere Stadtjugendring Eisenach und Kreissportbund

b.      Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport:

Erweiterung des in der Stadt vorgehaltenen Angebotes der Landkreisverwaltung um den Bereich der Umweltverwaltung

c.    Antrag der DIE LINKE-Stadtratsfraktion:

Eisenach soll künftig in der Trägerversammlung des Jobcenters einen Sitz und eine Stimme haben

d.    Antrag der CDU-Stadtratsfraktion:

Sofern der Stadtrat beschließen sollte, dass die Schulträgerschaft auf den Wartburgkreis wechselt und damit ein Eigentümerwechsel einhergeht, ist dafür ein Vermögensausgleich vom Wartburgkreis an die Stadt Eisenach zu vereinbaren. Hierfür ist die Berechnungsmethode zur Erlangung der Kreisfreiheit 1998 anzustellen.

e.      Antrag der CDU-Stadtratsfraktion und Herrn Lieske:

Die Oberbürgermeisterin wird angewiesen unverzüglich, gemäß Stadtratsbeschluss vom 25.09.2018, in Nachverhandlungen mit dem Wartburgkreis über den Zukunftsvertrag zu treten, mit der Maßgabe, dass die Stadt Eisenach nach Rückkreisung in den Wartburgkreis Kreisstadt wird.

f.     Antrag der SPD-Stadtratsfraktion:

Regelungen im Bereich Jugendförderung (neu)

Einführung § 11 Jugendförderung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (neu) (Die bisherige Nummerierung der Paragrafen wird entsprechend angepasst.)

Es wird der § 11 Jugendförderung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit wie folgt eingefügt:

„§ 11 Jugendförderung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

1.    Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Wartburgkreis sämtliche Zuweisungen des Freistaates aus den Landesförderrichtlinien „Örtliche Jugendförderung“ und „Schulbezogene Jugendsozialarbeit“ mit Bezug zur Stadt Eisenach jeweils ohne Einschränkungen für die außerschulische Jugendbildung, Schuljugendarbeit und Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eisenach verwendet.

2.    Der Wartburgkreis verpflichtet sich im Übrigen, den jährlichen Zuschuss an den Stadtjugendring Eisenach e.V. für die außerschulische Jugendbildung und Jugendverbandsarbeit mindestens in gleicher Höhe fortzuführen.

3.    Der Wartburgkreis verpflichtet sich darüber hinaus, die Zuschüsse an die freien Träger der Eisenacher Jugendeinrichtungen, insbesondere für die Kinder- und Jugendarbeit in Eisenach-Nord, mindestens in gleicher Höhe fortzuführen.

4.    Der Wartburgkreis garantiert dauerhaft die Unterhaltung und auskömmliche Finanzierung des Kinder- und Jugendzentrums „Alte Posthalterei“ in Eisenach.

5.    Der Wartburgkreis verpflichtet sich, die Zuschüsse an freie Träger für die schulbezogene Jugendsozialarbeit (sJSA) an den Eisenacher Schulen ohne Einschränkungen fortzuführen.“

2.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit den Vertretern der/s Landesregierung/ Landtages in Kontakt zu treten, mit dem Ziel bis zur Sitzung des Stadtrates am 04.12.2018 durch den Landesgesetzgeber sicher stellen zu lassen, dass durch die Rückkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach rechtssicher wiederhergestellt wird. Hierzu soll die Oberbürgermeisterin einerseits auf die Friktionen der Monitoringklausel des bisherigen Gesetzesentwurfs der Landesregierung hinweisen und Änderungen anregen, sowie zudem Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich im Hinblick auf den im Gesetzentwurf angedachten Status der Großen Kreisstadt anregen.

3.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, ab sofort über die Verhandlungen mit der Landesregierung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zu jedem Haupt- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten, aktuelle Berechnungen vorzulegen und Aussprache hierüber zu gewähren.

 

 

Pause:  19:15 Uhr – 19:25 Uhr