Sitzung: 30.10.2018 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Vorlage: 1202-StR/2018
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. Die Oberbürgermeisterin wird
beauftragt, folgende Punkte des Zukunftsvertrages mit dem Wartburgkreis
nachzuverhandeln:
a. Empfehlung
des Jugendhilfeausschusses:
aa. Erhalt der bestehenden und bedarfsgerechten
Jugendhilfestrukturen in der Stadt Eisenach, dies betrifft insbesondere die
sehr gute Zusammenarbeit mit den in Eisenach tätigen freien Trägern der
Jugendhilfe auf der Basis von entsprechenden Verträgen (Erhalt der
Trägervielfalt)
bb. Weiterführung der derzeit bestehenden
schulbezogenen Jugendsozialarbeit in 4 Grundschulen,
3 Regelschulen, der Gemeinschaftsschule, dem Förderzentrum und der Berufsschule
mit insgesamt 7,75 VbE
cc. Fortsetzung der Förderung der
Jugendverbandsarbeit gem. § 17 Thüringer Kinder- und
Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) – hier: insbesondere Stadtjugendring
Eisenach und Kreissportbund
b.
Empfehlung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport:
Erweiterung des in der Stadt vorgehaltenen
Angebotes der Landkreisverwaltung um den Bereich der Umweltverwaltung
c. Antrag der DIE LINKE-Stadtratsfraktion:
Eisenach soll künftig in der Trägerversammlung
des Jobcenters einen Sitz und eine Stimme haben
d. Antrag der CDU-Stadtratsfraktion:
Sofern der Stadtrat beschließen sollte, dass die
Schulträgerschaft auf den Wartburgkreis wechselt und damit ein
Eigentümerwechsel einhergeht, ist dafür ein Vermögensausgleich vom
Wartburgkreis an die Stadt Eisenach zu vereinbaren. Hierfür ist die
Berechnungsmethode zur Erlangung der Kreisfreiheit 1998 anzustellen.
e.
Antrag
der CDU-Stadtratsfraktion und Herrn Lieske:
Die Oberbürgermeisterin wird angewiesen
unverzüglich, gemäß Stadtratsbeschluss vom 25.09.2018, in Nachverhandlungen mit
dem Wartburgkreis über den Zukunftsvertrag zu treten, mit der Maßgabe, dass die
Stadt Eisenach nach Rückkreisung in den Wartburgkreis Kreisstadt wird.
f.
Antrag der
SPD-Stadtratsfraktion:
Regelungen im Bereich
Jugendförderung (neu)
Einführung § 11
Jugendförderung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (neu) (Die bisherige Nummerierung
der Paragrafen wird entsprechend angepasst.)
Es wird der § 11
Jugendförderung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit wie folgt eingefügt:
„§ 11 Jugendförderung,
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
1.
Die Vertragsparteien sind
sich einig, dass der Wartburgkreis sämtliche Zuweisungen des Freistaates aus
den Landesförderrichtlinien „Örtliche Jugendförderung“ und „Schulbezogene
Jugendsozialarbeit“ mit Bezug zur Stadt Eisenach jeweils ohne Einschränkungen
für die außerschulische Jugendbildung, Schuljugendarbeit und Kinder- und
Jugendarbeit in der Stadt Eisenach verwendet.
2.
Der Wartburgkreis
verpflichtet sich im Übrigen, den jährlichen Zuschuss an den Stadtjugendring
Eisenach e.V. für die außerschulische Jugendbildung und Jugendverbandsarbeit
mindestens in gleicher Höhe fortzuführen.
3.
Der Wartburgkreis
verpflichtet sich darüber hinaus, die Zuschüsse an die freien Träger der
Eisenacher Jugendeinrichtungen, insbesondere für die Kinder- und Jugendarbeit
in Eisenach-Nord, mindestens in gleicher Höhe fortzuführen.
4.
Der Wartburgkreis garantiert
dauerhaft die Unterhaltung und auskömmliche Finanzierung des Kinder- und
Jugendzentrums „Alte Posthalterei“ in Eisenach.
5.
Der Wartburgkreis
verpflichtet sich, die Zuschüsse an freie Träger für die schulbezogene
Jugendsozialarbeit (sJSA) an den Eisenacher Schulen ohne Einschränkungen
fortzuführen.“
2.
Die Oberbürgermeisterin wird
beauftragt, mit den Vertretern der/s Landesregierung/ Landtages in Kontakt zu
treten, mit dem Ziel bis zur Sitzung des Stadtrates am 04.12.2018 durch den
Landesgesetzgeber sicher stellen zu lassen, dass durch die Rückkreisung der
Stadt Eisenach in den Wartburgkreis die dauerhafte finanzielle
Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach rechtssicher wiederhergestellt wird.
Hierzu soll die Oberbürgermeisterin einerseits auf die Friktionen der
Monitoringklausel des bisherigen Gesetzesentwurfs der Landesregierung hinweisen
und Änderungen anregen, sowie zudem Verhandlungen zum Kommunalen
Finanzausgleich im Hinblick auf den im Gesetzentwurf angedachten Status der Großen
Kreisstadt anregen.
3. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, ab sofort über die Verhandlungen mit der Landesregierung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zu jedem Haupt- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten, aktuelle Berechnungen vorzulegen und Aussprache hierüber zu gewähren.
Pause: 19:15 Uhr – 19:25 Uhr