Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport empfiehlt:

1.      Den Teilbeschluss „2. Anpassung der Planung des Oberbaus der Fahrbahn nach RStO12“ aus dem Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung Karlsplatz, Vorlagen-Nr. 0754-StR/2017 vom 20.06.2017 aufzuheben.

2.      Die Verkehrsführung im Bereich Nicolaitor und Nikolaistraße gemäß Darstellung in Anlage 1 umzusetzen. Der Fahrverkehr durch das Nikolaitor wird nur noch stadtauswärts geführt, das mittlere Tor bleibt dem Fußgängerverkehr vorbehalten.

3.      Die Bauweise der befahrbaren Flächen auf dem Karlsplatz: Sonderbauweise in Pflaster bei einer Belastung von max. 181 Bussen/Tag; Asphaltbauweise bei höherer Belastung.

4.      Die Auswirkungen der Verkehrsführung nach Nr. 2 werden zum 30.09.2020 evaluiert.

5.      Im Ergebnis der Evaluation ist über die Verkehrsführung erneut zu beschließen. Sollten gewichtige Einschränkungen  der Leistungsfähigkeit des motorisierten Verkehres (MIV/ ÖPNV) festzustellen sein oder sind nicht zumutbare Nachteile für die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den betreffenden Siedlungsbereichen zu erkennen, kann die Freigabe des kleinen Tores für den gegenläufigen Verkehr erfolgen.


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen