Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die “Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und -erholung in der Stadt Eisenach” in der am 01.01.2007 in Kraft getretenen Fassung werden hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge, folglich der möglichen Höhe der Förderung für das Jahr 2019 ausgesetzt.

2.      Die Verfahrens- und Formregelungen der Richtlinien, insbesondere das Antragsverfahren (mit Ausnahme der unten stehenden, geänderten Antragsfristen), die Verwendungsnachweisführung (incl. der Antrags- und Nachweisformulare) und die Folgen nicht zweckbestimmter Verwendung von Fördermitteln sind entsprechend weiter anzuwenden.

Hinsichtlich der Antragstellungen nach den Richtlinien 1 (Kinder- und Jugenderholung), 2 (Internationale Jugendarbeit), 3 (außerschulische Jugendbildung und Mitarbeiterfortbildung), 5 (investive Förderung von Einrichtungen und Trägern der Jugendarbeit), 6 (Werterhaltung und Renovierung von Jugendeinrichtungen), 7 (nichtinvestive Innenausstattungen und Materialien für die Jugendgruppenarbeit), 10 (Familienerholung) und 11 (Familienbildung) müssen die Anträge bis spätestens 31.03. des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.

3.      Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung entscheidet ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Dazu legt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist eine Liste der beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vor.

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen