Sitzung: 12.12.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1234-JHA/2018
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die “Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit, Familienbildung und -erholung in der Stadt Eisenach” in der
am 01.01.2007 in Kraft getretenen Fassung werden
hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge, folglich der möglichen Höhe der
Förderung für das Jahr 2019 ausgesetzt.
2.
Die Verfahrens- und Formregelungen der Richtlinien, insbesondere das
Antragsverfahren (mit Ausnahme der unten stehenden, geänderten Antragsfristen),
die Verwendungsnachweisführung (incl. der Antrags- und Nachweisformulare) und
die Folgen nicht zweckbestimmter Verwendung von Fördermitteln sind entsprechend
weiter anzuwenden.
Hinsichtlich der Antragstellungen nach den
Richtlinien 1 (Kinder- und Jugenderholung), 2 (Internationale Jugendarbeit), 3
(außerschulische Jugendbildung und Mitarbeiterfortbildung), 5 (investive
Förderung von Einrichtungen und Trägern der Jugendarbeit), 6 (Werterhaltung und
Renovierung von Jugendeinrichtungen), 7 (nichtinvestive Innenausstattungen und
Materialien für die Jugendgruppenarbeit), 10 (Familienerholung) und 11
(Familienbildung) müssen die Anträge bis spätestens 31.03. des jeweiligen
Förderjahres eingereicht werden.
3.
Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung
entscheidet ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Dazu legt die Verwaltung
dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist eine Liste der
beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vor.
Abstimmung: |
6 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |