Sitzung: 12.03.2019 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1281-StR/2019
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
die Zustimmung zu dem in der Anlage
beigefügten Zukunftsvertrag mit der Maßgabe
a)
des freiwilligen Verzichts der Stadt
Eisenach auf die folgenden Aufgaben des eigenen und übertragenen
Wirkungskreises nach §§ 3, 4 des Zukunftsvertrages, die der Wartburgkreis
erfüllen soll, mit Wirkung ab 01.01.2022:
- Trägerschaft
für die Grundversorgung der Erwachsenenbildung durch die Einrichtung von
Volkshochschulen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ThürEBG in der derzeit gültigen Fassung
- Straßenverkehrsbehörde
nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von
Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des
Straßenverkehrsrechts vom 13. Februar 2007 (GVBl. S.11) in der derzeit
geltenden Fassung
- untere
Gewerbebehörde nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer
Zuständigkeitsermächtigungsverordnung Gewerbe vom 9. Januar 1992 (GVBl. S. 45) in
der derzeit geltenden Fassung;
und
b)
der Beanspruchung eines Sitzes und einer
Stimme der Stadt Eisenach in der Trägerversammlung des Jobcenters des
Wartburgkreises.
2.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt
a)
mit dem Wartburgkreis gemeinsame Vereinbarungen
über die Übertragung des freiwilligen Verzichts in Ziffer 1 a) mit folgender
Maßgabe herbeizuführen:
Einrichtung der Volkshochschule
des Wartburgkreises mit Sitz in der Stadt Eisenach und Außenstelle/Zweigsitz in
Bad Salzungen;
und
b)
im Rahmen der Anhörung zum
Gesetzgebungsverfahren (Eisenach-NGG) auf eine gesetzliche Regelung
hinzuwirken.
3.
Die Oberbürgermeisterin wird im Hinblick
auf Ziffer 2 des Beschlusses beauftragt, in jedem Haupt- und Finanzausschuss
über den Fortgang der Vereinbarungen unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt
Bericht zu erstatten und den Abschluss der Vereinbarungen bis spätestens
31.12.2019 herbeizuführen und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
4.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
hinsichtlich des Sitzes und der Stimme der Stadt Eisenach in der
Trägerversammlung des Jobcenters des Wartburgkreises eine gemeinsame
Vereinbarung mit dem Wartburgkreis herbeizuführen und im Rahmen der Anhörung
zum Gesetzgebungsverfahren (Eisenach-NGG) auf eine gesetzliche Regelung
hinzuwirken.
5.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
mit dem Wartburgkreis eine Vereinbarung darüber zu schließen,
a)
dass die regionale Wirtschaftsförderung
des Wartburgkreises mit der Stadt Eisenach in einer Gesellschaft durch den Wartburgkreis
verwirklicht wird;
b)
dass das regionale Tourismus-Marketing
des Wartburgkreises und die Aufgaben der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH
(EWT) in einer Gesellschaft verwirklicht werden.
c)
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
in jedem Haupt- und Finanzausschuss über den Fortgang der Vereinbarungen unter
einem gesonderten Tagesordnungspunkt Bericht zu erstatten und den Abschluss der
Vereinbarungen bis spätestens 31.12.2020 herbeizuführen und diese dem Stadtrat
zur Entscheidung vorzulegen.
6.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
mit dem Wartburgkreis bis zum 31.12.2019 eine Vereinbarung darüber zu erzielen,
wie die personelle Auseinandersetzung nach § 8 Abs. 2 des Zukunftsvertrages
erfolgt. Diese Vereinbarung ist dem Stadtrat nach Abschluss zur Kenntnis und
mit nachvollziehbaren Erläuterungen zu den Auswirkungen auf die jeweiligen
Haushaltssatzungen und insbesondere den Stellenplan der Stadt Eisenach
vorzulegen.
7.
Die vorstehenden Beschlüsse stehen unter
der Maßgabe, dass im Rahmen des einzuleitenden Gesetzgebungsverfahrens durch
den Thüringer Landtag zur Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis
a)
vom Verhandlungs- oder Ergebnisstand des
vormaligen Gesetzgebungsverfahrens (Landtag Drucksache 6/6170) in der Fassung
bis zum 11.12.2018 zu Ungunsten der Stadt Eisenach oder des Wartburgkreises
nicht abgewichen wird;
b)
der Vollzug der Fusion durch Funktions-
und Rechtsnachfolge zum 01.01.2022 stattfindet;
c)
die Zahlungen der Finanzhilfen als
allgemeine Zuweisung für die Stadt Eisenach in den Jahren 2022 bis 2026
erfolgen.
Abstimmung: |
34 |
Stimmen dafür |
|
0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |