Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       die Zustimmung zu dem in der Anlage beigefügten Zukunftsvertrag mit der Maßgabe

a)      des freiwilligen Verzichts der Stadt Eisenach auf die folgenden Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises nach §§ 3, 4 des Zukunftsvertrages, die der Wartburgkreis erfüllen soll, mit Wirkung ab 01.01.2022:

-       Trägerschaft für die Grundversorgung der Erwachsenenbildung durch die Einrichtung von Volkshochschulen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ThürEBG in der derzeit gültigen Fassung

-       Straßenverkehrsbehörde nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 13. Februar 2007 (GVBl. S.11) in der derzeit geltenden Fassung

-       untere Gewerbebehörde nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Zuständigkeitsermächtigungsverordnung Gewerbe vom 9. Januar 1992 (GVBl. S. 45) in der derzeit geltenden Fassung;

und

b)      der Beanspruchung eines Sitzes und einer Stimme der Stadt Eisenach in der Trägerversammlung des Jobcenters des Wartburgkreises.

2.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt

a)      mit dem Wartburgkreis gemeinsame Vereinbarungen über die Übertragung des freiwilligen Verzichts in Ziffer 1 a) mit folgender Maßgabe herbeizuführen:

Einrichtung der Volkshochschule des Wartburgkreises mit Sitz in der Stadt Eisenach und Außenstelle/Zweigsitz in Bad Salzungen;

und

b)      im Rahmen der Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren (Eisenach-NGG) auf eine gesetzliche Regelung hinzuwirken.

3.       Die Oberbürgermeisterin wird im Hinblick auf Ziffer 2 des Beschlusses beauftragt, in jedem Haupt- und Finanzausschuss über den Fortgang der Vereinbarungen unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt Bericht zu erstatten und den Abschluss der Vereinbarungen bis spätestens 31.12.2019 herbeizuführen und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

4.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, hinsichtlich des Sitzes und der Stimme der Stadt Eisenach in der Trägerversammlung des Jobcenters des Wartburgkreises eine gemeinsame Vereinbarung mit dem Wartburgkreis herbeizuführen und im Rahmen der Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren (Eisenach-NGG) auf eine gesetzliche Regelung hinzuwirken.

5.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Wartburgkreis eine Vereinbarung darüber zu schließen,

a)      dass die regionale Wirtschaftsförderung des Wartburgkreises mit der Stadt Eisenach in einer Gesellschaft durch den Wartburgkreis verwirklicht wird;

b)      dass das regionale Tourismus-Marketing des Wartburgkreises und die Aufgaben der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) in einer Gesellschaft verwirklicht werden.

c)       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in jedem Haupt- und Finanzausschuss über den Fortgang der Vereinbarungen unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt Bericht zu erstatten und den Abschluss der Vereinbarungen bis spätestens 31.12.2020 herbeizuführen und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

6.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Wartburgkreis bis zum 31.12.2019 eine Vereinbarung darüber zu erzielen, wie die personelle Auseinandersetzung nach § 8 Abs. 2 des Zukunftsvertrages erfolgt. Diese Vereinbarung ist dem Stadtrat nach Abschluss zur Kenntnis und mit nachvollziehbaren Erläuterungen zu den Auswirkungen auf die jeweiligen Haushaltssatzungen und insbesondere den Stellenplan der Stadt Eisenach vorzulegen.

7.       Die vorstehenden Beschlüsse stehen unter der Maßgabe, dass im Rahmen des einzuleitenden Gesetzgebungsverfahrens durch den Thüringer Landtag zur Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis

a)      vom Verhandlungs- oder Ergebnisstand des vormaligen Gesetzgebungsverfahrens (Landtag Drucksache 6/6170) in der Fassung bis zum 11.12.2018 zu Ungunsten der Stadt Eisenach oder des Wartburgkreises nicht abgewichen wird;

b)      der Vollzug der Fusion durch Funktions- und Rechtsnachfolge zum 01.01.2022 stattfindet;

c)       die Zahlungen der Finanzhilfen als allgemeine Zuweisung für die Stadt Eisenach in den Jahren 2022 bis 2026 erfolgen.

 

 


Abstimmung:

34

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen