Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       Der Stadtrat stimmt dem Zukunftsvertrag zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis zu.

2.       Der Stadtrat bittet den Gesetzgeber ein Gesetzgebungsverfahren zu initiieren, um die Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis mit Wirkung zum 1.1.2020 in Kraft zu setzen.

3.       Abweichend zu den Regelungen im Zukunftsvertrag beschließt der Stadtrat, folgende Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises mit Wirkung zum 1.1.2020 an den Wartburgkreis zu übertragen:

a)    untere Bauaufsichtsbehörde

b)   untere Denkmalschutzbehörde

c)    untere Straßenverkehrsbehörde

d)   untere Gewerbeaufsichtsbehörde

e)   Trägerschaft für die Volkshochschule

4.       Der Stadtrat bekundet seinen Willen, die Trägerschaft der Musikschule „Johann Sebastian Bach“ an den Wartburgkreis mit Wirkung zum 1.1.2021 zu übertragen.

5.       Der Stadtrat bittet den Gesetzgeber gesetzlich sicherzustellen, dass die Stadt Eisenach mit Wirksamwerden der Fusion einen Sitz und eine Stimme in der Trägerversammlung des Jobcenters des Wartburgkreises erhält.

6.       Der Stadtrat bittet den Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass im Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach (EisenachNGG) sichergestellt wird, dass die Stadt Eisenach im Jahr 2019 eine einmalige Zuweisung in Höhe von 6 Millionen Euro erhält, die insbesondere zum Abbau offener Sollfehlbeträge, zum vollständigen Abbau von Verlustvorträgen des optimierten Regiebetriebes und zum Vermögensausgleich bei Übertragung von Funktionalvermögen und unbeweglichem Vermögen infolge der Fusion dient. Darüber hinaus bittet der Stadtrat den Gesetzgeber die im bisherigen Gesetzentwurf unter § 10 (Finanzhilfen für die Stadt Eisenach) vorgesehenen allgemeinen Zuweisungen in den Jahren 2020 bis 2024 in den neuen Gesetzentwurf vollständig zu übernehmen.

7.       Der Stadtrat bittet den Gesetzgeber, die bisherigen Regelungen des § 17 (Monitoring) im Eisenach-Neugliederungsgesetz vollständig in den neuen Gesetzentwurf mit der Maßgabe zu übernehmen, dass der Umsetzungsbeirat bereits 2020 seine Tätigkeit aufnimmt.

8.       Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin mit dem Landrat des Wartburgkreises eine Zusatzvereinbarung zum Zukunftsvertrag zu verhandeln und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen, die folgende Sachverhalte beinhaltet:

a)      Hauptsitz und Verwaltung der Kreisvolkshochschule werden als Ausgleich für den Verzicht auf den Kreisstadtstatus spätestens mit Wirkung zum 1.1.2021 in der Stadt Eisenach als Bildungszentrum der Wartburgregion angesiedelt. Bis dahin erfolgt die gemeinsame Erarbeitung eines Leitbildes für die fusionierte Kreisvolkshochschule und eine Einigung über die zukünftige Gebührensatzung. Die Kreisvolkshochschule wird die Voraussetzungen schaffen, um das Gütesiegel des Instituts für Weiterbildung, Beratung und Planung im Sozialen Bereich iwis e.V. zu erfüllen, durch das die Eisenacher Volkshochschule bisher zertifiziert wurde. Die Kreisvolkshochschule wird ausreichend Sprach- und Integrationsangebote vorhalten.

b)      Die Kreismusikschule trägt zukünftig den Namen „Johann Sebastian Bach“. Hauptsitz und Verwaltung der Kreismusikschule werden als Ausgleich für den Verzicht auf den Kreisstadtstatus mit Wirkung zum 1.1.2021 in der Stadt Eisenach als kulturellem Zentrum mit einzigartiger Musiktradition angesiedelt. Bis dahin erfolgt eine Einigung über die zukünftige Gebührensatzung.

c)       Der Wartburgkreis beteiligt sich ab dem Jahr 2020 mit einem jährlichen sechsstelligen Zuschuss an der touristischen Vermarktung der Stadt Eisenach durch die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT).

d)      Der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach kooperieren zukünftig im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung und bemühen sich um eine gemeinsame regionalwirtschaftliche Analyse für die Region Westthüringen.

9.       Der Stadtrat bittet den Gesetzgeber dafür gesetzlich Sorge zu tragen, dass analog zu Regelungen im Rahmen von Gemeindeneugliederungen für eine Übergangsphase vom Inkrafttreten der Fusion im Jahr 2020 bis zur nächstfolgenden Kommunalwahl im Jahr 2024 die Stadt Eisenach im neu gewählten Kreistag ein Kontingent an Kreistagsmitgliedern entsprechend ihrer Bevölkerungsgröße in Relation zur Kreisbevölkerung erhält. Der Kreistag ist in den Jahren 2020 bis 2024 übergangsweise um dieses Kontingent zu vergrößern. Die Besetzung des Eisenacher Kontingents erfolgt anteilig auf Grundlage des Kommunalwahlergebnisses 2019 durch gewählte Stadtratsmitglieder.

10.   Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Landrat des Wartburgkreises bis zum 31.10.2019 eine Vereinbarung darüber zu erzielen, wie die personelle Auseinandersetzung nach § 8 Abs. 2 des Zukunftsvertrages erfolgt. Diese Vereinbarung ist dem Stadtrat nach Abschluss mit nachvollziehbaren Erläuterungen zu den Auswirkungen auf die jeweiligen Haushaltssatzungen und insbesondere den Stellenplan der Stadt Eisenach zur Kenntnisnahme vorzulegen.

11.   Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, sich gemeinsam mit dem Landrat des Wartburgkreises gegenüber dem Land und dem Bund für eine stärkere Entlastung der Kommunen, insbesondere im Bereich der Sozialkosten, einzusetzen und eine entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung anzuregen.

12.   Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Landrat des Wartburgkreises weitere Gespräche darüber zu führen, wie das Zusammenwachsen in der Wartburgregion nach der Fusion befördert werden kann. Die Oberbürgermeisterin wird außerdem beauftragt, ein dauerhaftes (regelmäßiges) Gesprächsformat mit den hauptamtlichen Bürgermeistern der Gemeinden und Städte im nördlichen Wartburgkreis zu etablieren.


Abstimmung:

5

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen

 

 

Pause:  19:30 Uhr – 19:40 Uhr