Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport empfiehlt:

Die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB für den in den Anlagen zur Satzung ausgewiesenen Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 50 „Sondergebiet Windenergie am Reitenberg“ Neukirchen unter Verzicht der Einbringung gemäß § 15 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen