Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 7

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürÖPNVG i.V.m. § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EisenachNGG die Trägerschaft für den öffentlichen Stadtverkehr als Große Kreisstadt im Wartburgkreis ausüben.

 


Abstimmung:

28

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

7

Stimmenthaltungen